SWIMWEAR CARE

SO BLEIBEN BADEANZUG, BIKINI UND CO LANGE SCHÖN:

 

WASCHEN

Wir empfehlen Dir, Deine Swimwear nach jedem Tragen von Hand (bis 30 Grad) mit Feinwaschmittel zu reinigen. Warte mit dem Auswaschen nicht bis zum Abend oder sogar bis zum Ende des Urlaubes. Swimwear sollte auch dann gewaschen werden, wenn Du nicht im Wasser gewesen bist, denn Schweiß und Sonnencreme sind ebenso aggressiv für die Fasern wie Chlor oder Salzwasser. Regelmäßiges Waschen erhält die Elastizität des feinen Stoffes. Ein speziell für Bademode entwickeltes Swimwear Care Waschmittel findest Du in unserem Onlineshop.

 

TROCKNEN

Trockne Deinen Badeanzug oder Bikini am besten im Schatten, nicht in der Sonne, und auf keinen Fall im Trockner oder auf der Heizung. Praller Sonnenschein lässt Swimwear schnell ausbleichen, darum solltest Du sie auch nicht über ein Geländer hängen oder auf einen Sonnenschirm legen.

 

LAGERN

Nasse Bademode sollte nicht lange in einem Plastikbeutel bleiben, sondern am besten in ein Handtuch eingerollt werden. Generell empfehlen wir, Bikinis und Badeanzüge auf einem Wäschebügel im Kleiderschrank aufzubewahren, nicht zusammengefaltet in einer Kommode. Wenn Nässe nicht vollständig abtrocknet, entstehen Mikroorganismen, die elastische Gummis brüchig werden lassen. Ordentlich aufbewahrt bleiben außerdem auch Cups besser in Form.

 

RICHTIGER UMGANG

Das Material von Swimwear gleicht dem von Feinstrumpfhosen. Entsprechend sorgsam solltest Du also mit ihr umgehen. Raue Felsen und Poolränder solltest Du meiden; auch ein vernünftiger Abstand zu Massagedüsen im Pool schont die Swimwear. Vermeide unschöne Flecken und lasse Sonnencreme 20 Minuten vor dem Anziehen der Swimwear einwirken.

 

 

Hast Du noch Fragen zum richtigen Umgang mit Lidea Swimwear?

Dann schicke uns eine E-Mail: service@lidea.com

Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien